Dank der erstklassigen Produktionstechnik baute Rauch in jenen Jahren ein interessantes Geschäft auf – die Veredelung von Konzentraten. Man kaufte z. B. in Ungarn normales Apfelkonzentrat, verfeinert es in Rankweil zu glanzhellem und lieferte dieses an Partner in Skandinavien. Im damaligen Europa der vielen Grenzen gab es für solche Geschäfte besondere Zollverfahren. Diese hatten Fallstricke.
Eines Tages meldete sich die Zollfahndung bei Rauch. Es bestehe der Verdacht, Rauch rechne bei der Veredelung von Konzentraten einen viel zu hohen Schwund ab. Ein Mitbewerber habe sich beklagt. Die Behörde leitete ein Finanzstrafverfahren ein, das sich über viele Jahre zog. Roman Rauch erinnert sich: „Unter Aufsicht fanden im Werk Probeverarbeitungen statt. Die zeigten klar: Alles korrekt. Freispruch.“ Das habe der Behörde nicht gepasst. Zweite Instanz. Die habe wegen kleinerer Formfehler eine Geldstrafe ausgesprochen. „Der Betrag war unbedeutend, doch das hat uns nicht gepasst. Also gingen wir zur Höchstinstanz.“
Und endlich war der Vorwurf vom Tisch.