Die Verpackung eines Lebensmittels schützt dieses, sorgt für eine längere Haltbarkeit und gute Praktikabilität im Konsumalltag. Sie ist aber auch eine wichtige Informationsfläche, besonders für die gesetzlich vorgeschriebene Lebensmittelkennzeichnung. So wichtig Verpackungen für Lebensmitteln auch sind, so klar ist auch, dass im Rahmen des Umwelt- und Klimaschutzes das Recyceln von Verpackungen eine wesentliche Maßnahme ist. Recycling bedeutet „Wiederverwertung“ oder „Wiederverwendung“. Das heißt, aus Abfall bzw. so genannten „Wertstoffen“ wird wieder ein Rohstoff (ein sogenannter Sekundärrohstoff) für die Herstellung neuer Produkte gewonnen. Im Rahmen der Kreislaufwirtschaft können auf diesem Weg Materialkreisläufe geschlossen und damit der Einsatz natürlicher Ressourcen und die Erzeugung von Emissionen reduziert werden.
In den letzten Jahren waren gerade in der Getränkeindustrie die Fortschritte bei der Wiederverwertung groß. Immer mehr Hersteller füllen ihre Getränke in leichte, bruchsichere PET-Flaschen ab, aus denen wiederum neue PET-Flaschen produziert werden. Das Konzept PET to PET Recycling bietet eine wesentliche Grundlage dafür, dass wertvolle Ressourcen wie PET-Flaschen wiederverwertet werden können. Beim Sammeln dieser Wertstoffe gibt es in Österreich jedoch immer noch „Luft nach oben“. Die kürzlich beschlossene Einführung der Pfandpflicht für Einweg-PET-Flaschen und -Aludosen ab Jahresbeginn 2025 soll dies nun unterstützen und dafür sorgen, dass diese Verpackungen bestmöglich im Recyclingkreislauf gehalten werden.
Ab 1.1.2025 unterliegen in Österreich alle Einwegkunststoffflaschen und Metalldosen dem Pfandsystem (außer: Milch- und Milchprodukte in Kunststoffflaschen, Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für medizinische Zwecke bestimmt sind wie z.B. Trinknahrung, sowie Getränkesirupe, da diese nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind). Alle Verkaufsstellen und Gastronomiebetriebe, die Getränkeverpackungen verkaufen, sind verpflichtet diese auch wieder zurückzunehmen und den Pfandbetrag auszubezahlen. Das gilt auch für den Verkauf von Getränken an Schulen.
Die gesamte Abwicklung der Rücknahme erfolgt durch EWP Recycling Pfand Österreich Aber wie funktioniert das genau?
Alle Produkte, die zurückgenommen werden müssen, sind mit dem österreichischen Pfandlogo in der Nähe des EAN-Codes gekennzeichnet. Durch diese Kennzeichnung weiß man auf einen Blick, dass das Produkt Teil des Pfandkreislaufes ist. Dazu müssen alle Produzenten ihre Etiketten umstellen und auch mit einem neuen EAN-Code versehen. Dabei gelten diese Fristen: Produkte mit Pfandlogo dürfen erst ab 1.1.2025 verkauft werden. Getränke ohne Pfandlogo und dem alten EAN-Code dürfen noch bis 31.3.2025 produziert und bis 31.12.2025 verkauft werden. Ab 1.1.2026 dürfen Produkte ohne Pfandlogo und neuem EAN-Code nicht mehr verkauft werden.
Allgemein gilt bei der Rücknahme zu beachten: Das Gebinde muss das österreichische Pfandlogo tragen, es muss leer und unzerdrückt sein. Dabei bedeutet „unzerdrückt“, dass die Flasche einzelne Beulen haben darf, jedoch muss das Etikett noch auf der Flasche und der EAN-Code gut erkennbar und von der Zählanlage lesbar sein. Flaschen ohne Etikett können nicht zurückgenommen werden und müssen im gelben Sack bzw. der gelben Tonne entsorgt werden.
Die Rücknahme kann wahlweise manuell oder automatisch erfolgen: Bei der manuellen Rücknahme müssen nur jene Gebindearten zurückgenommen werden, die auch tatsächlich in der Verkaufsstelle verkauft werden – dies betrifft sowohl das Material als auch das Füllvolumen – und auch nur in Höhe jener Stückzahl, die für gewöhnlich pro Person gekauft wird. Werden z.B. am Schulbuffet üblicherweise ein bis zwei Getränke in 0,5-Liter-Kunststoffflaschen an die Schüler*innen verkauft, dann müssen pro Person auch nur maximal zwei 0,5-Liter-Kunststoffflaschen zurückgenommen werden – das aber unabhängig von der Marke.
Bei der automatischen Rücknahme mittels Rücknahmeautomaten gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf die Gebindeart und -größe sowie die Menge.
Für den durchschnittlichen Aufwand, der bei der Rücknahme entsteht, wird pro Stück zurückgenommenes Gebinde eine Aufwandsentschädigung (handling fee) vergütet. Dabei ist die Höhe der Aufwandsentschädigung abhängig von der Gebindeart und ob die Rücknahme manuell oder mittels Automaten erfolgt.
Erfolgt die Rücknahme manuell, so gibt es für die Verkaufsstelle zwei Varianten zur Abgabe der gesammelten Gebinde:
mit Registrierung beim Recycling-Pfand-Österreich-Portal
Dabei erfolgt einmalig zunächst die Registrierung beim online-Portal der Recycling Pfand Österreich und die Unterzeichnung des Rücknehmer*innenvertrags. Danach können im Portal die genormten Plomben und Sammelsäcke kostenlos bestellt werden, die circa zwischen 150 und 200 Stück Gebinde fassen. Wenn mehrere Säcke voll sind und mit der Plombe verschlossen wurden, wird der EAN-Code der Plomben gescannt oder manuell im Portal eingegeben. So werden die Säcke dem*der Rücknehmer*in zugeordnet und die Abholung initiiert. Die Säcke werden dann von Lieferpartner*innen oder Recycling Pfand Österreich abgeholt. Achtung: Es werden ausschließlich jene Säcke mitgenommen, die zuvor im Recycling-Pfand-Österreich-Portal angemeldet worden waren. In der Zählstelle von Recycling Pfand Österreich werden die Gebinde gezählt und der Pfandbeitrag und die Aufwandsentschädigung für alle gezählten und akzeptierten Gebinde an die Verkaufs- bzw. Rücknahmestelle rücküberwiesen.
ohne Registrierung beim Recycling-Pfand-Österreich-Portal
Die Gebinde müssen eigenhändig zu einem Rücknahmeautomaten gebracht werden.
Bei Getränkeautomaten müssen die Gebinde nicht zurückgenommen werden. Allerdings muss dafür vom Automatenbetreiber ein Ausgleichsbeitrag bezahlt werden, weil an einer anderen Rücknahmestelle dafür mehr Aufwand entsteht. Dieser Ausgleichsbeitrag orientiert sich an der „handling fee“ (siehe oben), die für den Aufwand vergütet wird. Zur Ermittlung des Ausgleichsbeitrags müssen am Ende des Monats die Verkaufsmengen an Recycling Pfand Österreich gemeldet werden und man erhält eine monatliche Rechnung.
Kein Ausgleichsbeitrag muss gezahlt werden, wenn sich in unmittelbarer Nähe des Getränkeautomaten eine Rücknahmestelle befindet, mit der die Rücknahme der Automaten-Gebinde schriftlich oder mündlich vereinbart wurde. Am Verkaufsautomaten muss dazu ein sichtbarer Verweis auf diese Rücknahmestelle angebracht sein.
Da der Informationsbedarf zur Umsetzung der neuen Pfandpflicht aktuell hoch ist, veranstaltete SIPCAN gemeinsam mit EWP Recycling Pfand Österreich als Service für Schulen und Verpflegungsbetriebe am 10. April einen kostenfreien online Vortrag. Die gesamte Veranstaltung kann auf der SIPCAN Website nachgesehen werden.